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Grußwort

Portrait des Direktors Joachim Thöne des Arbeitsgerichts Oldenburg Bildrechte: ArbG Oldenburg


Liebe Bürgerin, lieber Bürger,


herzlich willkommen auf der Internetseite des Arbeitsgerichts Oldenburg.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Internetauftritt. Das Arbeitsgericht Oldenburg ist zuständig für zwei kreisfreie Städte (Delmenhorst und Oldenburg) und fünf Landkreise (Ammerland, Cloppenburg, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch) und verhandelt jährlich bis zu 4.200 Klagen und Anträge in Urteils- und Beschlusssachen. Verfahren können Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern aus einem Arbeitsverhältnis, aber auch zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat betreffen. Den Hauptanteil aller Verfahren machen Bestandsschutzverfahren (Klagen gegen eine Kündigung oder eine Befristung etc.) aus.

Dieser Internetauftritt bietet Ihnen Informationen zu Aufgaben, Funktionen und Zuständigkeiten des Arbeitsgerichts Oldenburg. Aktuelle und besonders bedeutsame Gerichtsentscheidungen finden Sie in den Pressemitteilungen.

Wir halten außerdem für Sie eine Kurzfassung über den Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens bereit. Suchen Sie persönlich Rechtsschutz, wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Rechtsantragstelle bei einem Arbeitsgericht, dort nimmt man Ihre Klage oder Ihren Antrag auf. Eine umfängliche, auf Ihren Sachverhalt zugeschnittene Rechtsberatung kann und darf hier allerdings nicht erfolgen. Dazu müssen Sie sich an die Prozessbevollmächtigten der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände oder an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt wenden.

Machen Sie von den Informationen zum Arbeitsgericht Oldenburg Gebrauch! Ihre Anregungen und Wünsche, aber auch Ihre Kritik zu unserem Internetauftritt nehmen wir gerne entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Direktor des Arbeitsgerichts Oldenburg
Ihr Joachim Thöne

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